Infografiken

Für die Begleitstudie wurden nicht nur Interviews mit Bewohnenden und Gewerbetreibenden geführt, es wurden auch zwei Mal alle erwachsenen Bewohnenden aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Informationen zum Betriebsmodell, zur Vermietung der Wohnungen und Gewerberäume sowie zur Mitwirkung stammen aus Gesprächen mit der Geschäftsleitung und der Geschäftsstelle, ebenso wurden verschiedene Publikationen und Dokumente verarbeitet. Verschiedene Infografiken illustrieren die Begleitstudie. Eine kommentierte Auswahl davon ist hier publiziert.

1 – Aufgabenbereiche und Organigramm Ende 2018

Die Geschäftsleitung per Ende 2018 bestand aus drei Personen, die viele verschiedene Aufgaben und Funktionen übernahmen. Sie sind dem Vorstand und der Generalversammlung unterstellt. Die Geschäftsstelle koordiniert die zentralen Dienstleistungsangebote und Aufgabenbereiche, die für den Betrieb des Hunziker Areals notwendig sind. Seit der Generalversammlung 2017 sitzen vier Personen im neunköpfigen Vorstand von mehr als wohnen, die selber im Hunziker Areal wohnen. Ein Sitz wird aufgrund der Gründungsgeschichte und des Baurechtvertrags gemäss Statuten durch die Stadt Zürich und einer durch den Regionalverband Zürich von Wohnbaugenossenschaften Schweiz eingenommen, die übrigen Mitglieder sind durch die Generalversammlung gewählt.

Zurzeit befindet sich mehr als wohnen in einer Organisationsentwicklung. Im August 2019 wurde das Gremium Geschäftsleitung aufgelöst, es gibt seither lediglich noch eine Geschäftsführerin; ihr ist die Geschäftsstelle unterstellt.

2 – Aufgaben und Schnittstellen Réception

Die Réception ist die primäre Anlaufstelle für die Bewohnenden, Gewerbemietenden, Besucher_innen und Gäste des Gästehauses. Sie übernimmt somit eine Vermittlungsfunktion, die gewöhnlich der Verwaltung oder auch der Hauswartung zukommt und leitet Anfragen, die Reparaturen oder die Instandhaltung betreffen, an die Hauswartung weiter. Die Réception kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular erreicht werden. Während der Öffnungszeiten ist auch eine Kontaktnahme vor Ort möglich. Die Leiterin verfügt über ein Team von zwei bis drei Personen.

Die Wohnbauförderung gibt Vorgaben über den maximalen Betrag, der für Verwaltungsaufgaben in einer Wohnbaugenossenschaft eingesetzt werden darf. Bei mehr als wohnen würde man mit der Grösse der Geschäftsstelle und mit der Ausgestaltung der Réception über diesem Limit liegen. Durch die Synergien mit dem Gästehaus und den Einnahmen aus der Vermietung der Gästezimmer ist dieser Verwaltungsaufwand aber zulässig. Die Grösse der Überbauung macht es auch erst sinnvoll, sich dieses Angebot zu leisten.

3 – Aufgaben und Schnittstellen Hauswartung

In den Bereich Bewirtschaftung fällt auch die Zuständigkeit über die Hauswartung und das Funktionieren der Infrastruktur auf dem Hunziker Areal. Dazu gehören die Überwachung und Wartung der Haustechnik, die Reinigung der Häuser und die Pflege der Umgebung, die Abfallbewirtschaftung sowie die Instandhaltung und Reparaturen innerhalb und ausserhalb der Wohnungen. In der Kompetenz der Hauswartung liegt es, die externen Wartungen zu veranlassen, Handwerker aufzubieten und die Reinigungskräfte zu instruieren.

Gute kommunikative Fähigkeiten und Sozialkompetenz gehören zum Stellenprofil des Hauswarts. Neben den Mitarbeitenden der Réception hat der Hauswart die meisten Kontakte zu den Bewohnenden und beeinflusst dadurch die Wahrnehmung der Ver-waltung beziehungsweise der Geschäftsstelle.

4 – Aufgaben und Schnittstellen Bewirtschaftung & Vermietung

Der Bereich Vermietung und Bewirtschaftung ist zuständig für die Verwaltung und Vermietung der Wohnungen und der Gewerberäume sowie für die Bewirtschaftung und Wartung des Areals. Diese Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der Réception und der Hauswartung ausgeführt.

Für die Vermietung der verschiedenen Wohnungstypen und Gewerbe braucht es unterschiedliche Konzepte. Während die herkömmlichen Wohnungen vor allem auf Internetportalen ausgeschrieben werden, braucht es für die Satellitenwohnungen und grossen Wohngemeinschaften eine spezielle Vorgehensweise, da diese Grosswohnungen an Vereine vermietet werden. Der Vermietungsprozess ist aufwändiger und dauert länger.

5 – Aufgaben der Partizipation

Die Aufgabe der Partizipation ist es, Mitwirkungsprozesse zu begleiten sowie die Arbeit der Allmendkommission und der Quartiergruppen zu unterstützen.

Beim Erstbezug standen der Aufbau von Strukturen wie der Hausversammlung, die Etablierung von Quartiergruppen sowie Nutzung und Betrieb von Allmendräumen im Fokus. Wenn auch Vorstand, Geschäftsstelle oder Allmendkommission Partizipationsprojekte anstossen – die Selbstorganisation der Bewohnenden ist ein zentrales Prinzip. Entsprechend sind die Aktivitäten mehrheitlich auf Impulse der Bewohner_innen zurückzuführen.

6 – Allmendkommission und Quartiergruppen

Die aus fünf Bewohnenden und der Partizipationsverantwortlichen (ohne Stimmrecht) zusammengesetzte Allmendkommission unterstützt die Umsetzung von Ideen und Anliegen der Quartiergruppen. Zudem vergibt sie Allmendräume und unterstützt Initiativen mit Mitteln aus dem Solidaritätsfonds. Als ein Gremium der Genossenschaft ist sie vom Vorstand unabhängig und direkt der Generalversammlung unterstellt.

Quartiergruppen sind der selbstorganisierte und niederschwellige Teil der Mitwirkung. Bewohnende können zusammen mit Gleichgesinnten eine Idee im Rahmen einer Quartiergruppe verfolgen. Obwohl für die Gründung fünf Mitglieder vorgesehen sind, sind nach der Gründung bei vielen Quartiergruppen weniger Personen aktiv. Wenn aber eine Aktivität angeboten wird, ist die Zahl der Teilnehmenden fast immer deutlich über der Anzahl Mitglieder.

7 – Vermietungsprozess Satellitenwohnungen

Die Wohnungen werden an Gruppen von mindestens fünf Personen vermietet, die sich zu diesem Zweck als Verein konstituieren müssen. In der Bewerbung muss ein Konzept mitgeliefert werden, das ihre Motivation und ihre Ideen beschreibt. Die Gruppe kann sich auch für eine Wohnung bewerben, wenn noch nicht die erforderliche Anzahl Personen beisammen ist. Eine längerfristige Unterbelegung wird nicht akzeptiert.

Der Mietvertrag wird zwischen dem Verein und der Genossenschaft geschlossen. Jedes Mitglied muss beim Einzug Genossenschafter_in werden. Beim Auszug einer Person muss der Verein ein neues Mitglied suchen, falls die Mindestbelegung nicht mehr erreicht wird. Miete und Anteilskapital werden vom Verein bezahlt, die interne Regelung der Finanzen liegt in der Verantwortung des Vereins. Beim Auszug einer Person muss das offene Anteilkapital von der neuen Person oder von anderen Mitgliedern des Vereins übernommen werden.

8 – Gefässe der Mitwirkung

Für den Betrieb auf dem Hunziker Areal schliesslich hat mehr als wohnen verschiedene Formen der Mitwirkung entwickelt. Unterstützt wird die Partizipation durch eine dafür geschaffene Stelle. Ebenso stehen Mittel aus dem Solidaritätsfonds zur Verfügung. In Quartiergruppen, Hausversammlungen und der Allmendkommission organisieren sich die Bewohnenden selbstständig. Bewohnendenversammlungen, Arbeitsgruppen und runde Tische werden durch die Geschäftsstelle organisiert.

Bereits in der Entwicklungsphase spielte Mitwirkung eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf den geplanten Architekturwettbewerb beschäftigten sich Arbeitsgruppen mit den Themen Nutzung, Ökologie, Ökonomie, Technologie und Ideen für das künftige Leben auf dem Areal. Zwischen 2008 und 2012 wurden zehn Echoräume zur Mitsprache in baulichen und gesellschaftlichen Themen organisiert.